Anmeldebogen und AGBs

RatingAnalyst ™

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Qualifizierung zum Rating-Analysten - als Bestandteil der Rating-Programs

1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln in Verbindung mit dem Anmeldeformular die Einzelheiten der Teilnahme an den Kursen im Rahmen der Rating-Programs, die vom Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (kurz: ZWW) an der Universität Augsburg angeboten wird.
1.2 Die Rating-Programs umfassen die Ausbildungsschienen "RatingBasics", "RatingAdvisor" und "Rating Analyst". Es handelt sich hierbei um unabhängige Ausbildungsschienen mit jeweils speziellem Zulassungs- und Prüfungsverfahren. Soweit nicht explizit erwähnt, beziehen sich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen auf alle drei Schienen.

2. Anmeldung und Zulassung
2.1 Das Anmeldeformular ist mit den erforderlichen Angaben versehen und unterschrieben an das ZWW zu senden. Die Anmeldung kann schriftlich per Post oder per Telefax vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme am Zulassungsverfahren und an der Ausbildungsschiene verbindlich an, der noch der Annahme durch das ZWW bedarf. Der Teilnehmer ist mit seiner Unterschrift an den Antrag gebunden. Die Annahme erfolgt seitens des ZWW durch schriftliche Erklärung (Anmeldebestätigung und Zulassungsbestätigung).
2.2 Der Teilnehmer erkennt mit Unterschrift des Anmeldeformulars diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen beiden Parteien festgelegt worden sind. Einseitige Vorbehalte oder Bedingungen im Zusammenhang mit der Anmeldung werden nicht Vertragsgegenstand.
2.3 Die Ausbildungen im Rahmen der Rating-Programs weisen eine begrenzte Zahl von Studienplätzen auf. Aus diesem Grunde haben die Bewerbungen schriftlich zu erfolgen und sie werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens auf die Zulassungsvoraussetzungen hin geprüft und berücksichtigt. Das ZWW behält sich jedoch unter dem Aspekt einer didaktischen Homogenität der künftigen Teilnehmer vor, eine vom Eintreffen unabhängige Reihenfolge festzulegen und/oder Bewerber-/innen abzulehnen.

3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen im Rahmen der Rating-Programs ergibt sich aus den jeweiligen Informationsunterlagen zu der Veranstaltung sowie den weiteren in dem Anmeldeformular festgelegten Einzelheiten.
3.2 Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Zulassung der Ort und die Zeit für die einzelnen Veranstaltungen noch nicht in den Informationsunterlagen bzw. Antragsformularen festgelegt, wird das ZWW diese Daten rechtzeitig bekannt geben.
3.3 Die Leistungen umfassen im Rahmen der Rating-Programs neben dem Unterricht die Bereitstellung von Unterlagen sowie geeigneter Unterrichtsräume und, soweit angekündigt, die Pausengetränke am Unterrichtsort. Sonstige Kosten, insbesondere für Unterbringung und Anreise, sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

4. Leistungsänderungen
4.1 Die Rating-Programs werden langfristig geplant und sind auch ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Um eine Qualifizierung auf höchstem Niveau zu gewährleisten, sind unter Umständen Anpassungen notwendig. Aus diesem Grund behält sich das ZWW eine Weiterentwicklung des Leistungs- und Studienangebots, Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Dozenten vor. Derartige Anpassungen, auch kurzfristiger Natur, berechtigen zum Schadensersatz sofern der Schaden durch das ZWW grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Über die jeweiligen Änderungen wird das ZWW die Teilnehmer umgehend informieren.
4.2 Die Abhaltung der einzelnen Ausbildungsschienen im Rahmen der Rating-Programs sind von der Teilnahme einer Mindestanzahl an Teilnehmern abhängig. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann das ZWW den Termin verschieben oder absagen. Das ZWW wird die Teilnehmer unverzüglich über die Nichtabhaltung der Qualifizierung informieren und den Ersatztermin mitteilen oder bereits gezahlte Gebühren erstatten.
4.3 Das ZWW ist befugt, den Veranstaltungsort zu ändern, was den Teilnehmern unverzüglich, mindestens jedoch acht Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen ist.
4.4 Können einzelne Unterrichtseinheiten (d. h. einzelne Stunden) nicht abgehalten werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf einen Ersatztermin.
4.5 Kann eine Veranstaltung (d. h. ein ein- oder zweitägiges Seminar) nicht abgehalten werden, weil der Dozent verhindert ist, wird das ZWW versuchen, einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten. Ist der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Ersatztermins verhindert, kann er die Erstattung der anteiligen und bereits geleisteten Teilnahmegebühr verlangen.
4.6 Die Teilnehmer tragen dafür Sorge, während der Ausbildungen im Rahmen der Rating-Programs für die Zusendung von Informationen, Unterlagen u. a. durch das ZWW einen E-Mail-Account zu besitzen und diesen auch regelmäßig zu kontrollieren.

5 Anmeldung und Teilnahme
5.1 Das ZWW erhält die im Anmeldeformular ausgewiesene Gebühr. Die in Ziffer 3.3 genannten Leistungen sind im Preis enthalten.
5.2 Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung im Rahmen der Rating-Programs wird eine Anmeldegebühr fällig. Diese wird bei Zulassung auf die Teilnahmegebühr angerechnet.
5.3 Der Zugang des Anmeldeformulars beim ZWW wird dem Absender schriftlich bestätigt. Die Anmeldegebühr wird bei Zugang dieser Bestätigung und der Rechnung fällig und ist spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu begleichen. Die vollständige Zahlung der Anmeldegebühr ist Voraussetzung für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch das ZWW.
5.4 Die Teilnahmegebühr wird mit Zugang der schriftlichen Zulassungsbestätigung und Rechnung fällig und ist spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu begleichen.
5.5 Voraussetzung für die Teilnahme an den Rating-Programs ist die vorherige vollständige Zahlung der jeweiligen Teilnahmegebühr.

6 Prüfung
6.1 Zu einer Abschlussprüfung im Rahmen der Rating-Programs haben sich die Teilnehmer vorher anzumelden. Die Anmeldung erfolgt während des jeweiligen Kurses in schriftlicher Form.
6.2 Das ZWW erhält die für die jeweilige Ausbildungsschiene ausgewiesene Prüfungsgebühr. Die Leistungen umfassen im Rahmen der Rating-Programs neben der Abnahme der Prüfung die Bereitstellung von Prüfungsmaterialien sowie geeigneter Räume und, soweit angekündigt, die Pausengetränke am Prüfungsort. Sonstige Kosten, insbesondere für Unterbringung und Anreise, sind von den Teilnehmern selbst zu tragen
6.3 Die Zulassung zur Prüfung wird dem Teilnehmer schriftlich bestätigt. Mit dem Zugang der Zulassungsbestätigung wird die volle Prüfungsgebühr fällig. Sie ist spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig.
6.4 Voraussetzung für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung im Rahmen der Rating-Programs ist die vorherige vollständige Zahlung der jeweiligen Prüfungsgebühr.
6.5 Wird eine abgelegte Prüfung, auch teilweise, als nicht bestanden gewertet, so fällt bei einer erneuten Anmeldung zur Prüfung die volle Prüfungsgebühr erneut an. Wird im Rahmen der Abschlussprüfung in der Ausbildungsschiene "Rating Analyst" nur eines der Prüfungsmodule als "nicht bestanden" bewertet, so kann ausnahmsweise dieses Prüfungsmodul kostenlos ein weiteres Mal erbracht werden.

7. Rücktritt und Nichtteilnahme
7.1 Der Teilnehmer kann seine Anmeldung zu einer der Ausbildungsschienen im Rahmen der Rating-Programs durch das ZWW bis zum Eingang seiner Zulassungsbestätigung durch das ZWW schriftlich zurücknehmen, ohne dass hierfür weitere Kosten entstehen.
7.2 Der Teilnehmer kann bei Verhinderung eine Ersatzperson benennen. Die Benennung einer Ersatzperson ist nur mit Zustimmung des ZWW möglich. Das ZWW kann der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, insbesondere wenn die Ersatzperson die besonderen Anforderungen für die Teilnahme an den Rating-Programs nicht erfüllt. Wird der Teilnahme der Ersatzperson durch das ZWW widersprochen, ist der Teilnehmer weiterhin zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet. Nimmt eine Ersatzperson teil, haftet sie gemeinsam mit dem Teilnehmer für die Bezahlung der Teilnahmegebühr.
7.3 Der Teilnehmer hat ein Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund.
7.4 Die Benennung der Ersatzperson und die Kündigung hat in schriftlicher Form per Post oder Telefax zu erfolgen.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Im Falle höherer Gewalt ist das ZWW für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Höherer Gewalt stehen Feuer, Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die das ZWW nicht zu vertreten hat, die aber die Leistungen des ZWW wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
8.2 Zum Zwecke der Anmeldungsverarbeitung, Organisation der Rating-Programs und der Vertragsvollziehung werden die Angaben des Teilnehmers von der Universität Augsburg/ZWW unter Beachtung datenschutzrechtlicher Regelungen gespeichert und ausgewertet. Ferner möchte das ZWW den Teilnehmer gerne auch künftig über weitere interessante Veranstaltungen informieren und dem Teilnehmer entsprechendes Informationsmaterial zusenden. Dieser Übersendung von Informationen kann der Teilnehmer jederzeit widersprechen.
8.3 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand aller Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Augsburg.

Augsburg, 2006